1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BEE/PARTMENT GmbH und der zu ihren Marken [BEE]PARTMENT, BeeVillage sowie SleepBee und SleepBeeOne gehö- renden Betreibergesellschaften (nachfolgend kurz „BEE/PARTMENT GmbH“) gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Zimmern zu Beherbergungszwecken sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von der BEE/PARTMENT GmbH für den Vertragspartner (nachfolgend kurz „Kunde“). Die BEE/PARTMENT GmbH ist zur Leistungserbringung durch Dritte berechtigt. Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotel-/Gastaufnahme, Hotel-/Apartmentvertrag.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich mit der BEE/PARTMENT GmbH schriftlich vereinbart worden sind. Ein Widerspruch solcher Bedingungen ist durch die BEE/PARTMENT GmbH nicht notwendig.
  3. Die Mitarbeiter der BEE/PARTMENT GmbH sind zu mündlichen Vertragsabreden und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht befugt.
  4. Bezüglich der Angaben auf der Website der BEE/PARTMENT GmbH behält sich die BEE/PARTMENT GmbH ausdrücklich nachfolgende Rechte vor: die Rechte, die Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Die BEE/PARTMENT GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle auf dieser Website veröffentlichten Bilder, Dokumente, Pläne oder sonstiges dienen lediglich zur Vermittlung eines Überblicks. Die BEE/PARTMENT GmbH schließt eine Haftung bezüglich etwaiger Unter- schiede der Möblierung auf den Fotos und der in den aktuellen Zimmern aus. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die über den persönlichen Gebrauch hinaus- gehende Verwendung (Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Abdruck in den Medien) ist an die ausdrückliche Zustimmung durch die BEE/PARTMENT GmbH gebunden.

2. Vertragsschluss / Vertragspartner / Verjährung

  1. Mit seiner Anmeldung (schriftlich, in Textform oder mündlich) bietet der Kunde der BEE/PARTMENT GmbH den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Kunde ist an dieses Angebot 14 Tage gebunden.
  1. Angebote der BEE/PARTMENT GmbH in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Der BEE/PARTMENT GmbH steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages abzulehnen.
  2. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung des Kunden durch die BEE/PARTMENT GmbH zustande. Der BEE/PARTMENT GmbH steht es dabei nach ihrer Wahl frei, die Anmeldung schriftlich, in Textform (auch per E-Mail) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.
  3. Vertragspartner werden ausschließlich der Kunde und die BEE/PARTMENT GmbH.
  4. Es gelten die Vertrags- bzw. Buchungsbedingungen, welche dem Kunden bei Angebots-bzw. Vertragszusendung mitgeteilt werden.
  5. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige, die alleine reisen, sind nicht zur Übernachtung berechtigt.
  6. Personen, die mit dem Kunden anreisen, gelten ebenfalls als Gäste der BEE/PARTMENTGmbH.
  7. Handelt der Kunde für einen Dritten, muss der Kunde dies unter Angabe des Namens / derFirma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitteilen. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, das nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet er gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch.
  8. Eine Untervermietung der Zimmer bzw. einer Weitervermittlung an Dritte ist nur nach schrift- licher Zustimmung der BEE/PARTMENT GmbH möglich.
  9. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Kunden im Wege eines oder mehrerer Buchungsvorgänge mehr als 10 Zimmer, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammen- hang liegen, gebucht werden. Tätigt der Kunde eine Gruppenbuchung, kommt ein Kontingentvertrag zustande. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder auf anderem Wege erfolgen.
  10. Der Kontingentvertrag der Gruppenbuchung wird ergänzend in einer weiteren zwischen der BEE/PARTMENT GmbH und dem Kunden abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Kontingentvertrags für alle Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  11. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren in einem Jahr. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BEE/PARTMENT GmbH beruhen oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Informationen zur Online-Reservierung

  1. Auf der Website eingestellte „Angebote“ sind kein verbindliches Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung, ein verbindliches Angebot gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH abzugeben. Das verbindliche Angebot erfolgt, in dem der Kunde nach der Auswahl der gewünschten Zimmer sowie Zusatzleistungen und Eingabe seiner persönlichen Daten die Schaltfläche betätigt, die den Kunden auf die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung hin- weist.
  2. Der Kunde kann seine Auswahl und Eingaben in das Online-Reservierungs-System bis zur Übermittlung des Online-Buchungsformulars anhand der Funktionen des Browsers berichtigen oder die Buchungsanfrage ganz abbrechen.
  3. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit der Bestätigung durch die BEE/PARTMENT GmbH in Textform (E-Mail) zustande.
  4. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden die vom Kunden für den Abschluss der Buchung angegebenen Daten gelöscht bzw. für eine weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Interessen (z.B. zur Forderungsdurchsetzung) entgegen.
  5. Die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Kommunikation erfolgt zum Teil automatisiert. Es obliegt allein dem Kunden, den Empfang der E-Mails, die seine gebuchten Zimmer sowie Zusatzleistungen bestätigen, sicherzustellen und diesen ggf. auch im Spam-Ordner nachzugehen.

4. Preise / Zahlungsmodalitäten

  1. Die BEE/PARTMENT GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu hal- ten, sowie die vereinbarten und in Anspruch genommene Zusatzleistungen zu erbringen. Hierzu gehören auch (nicht abschließend), die Erbringung weiterer Leistungen, wie bei- spielsweise Stellplatzvermietung, Auslagen für den Kunden bei Dritten, bezogene Leistungen Dritter, Steuern, lokale und staatliche Gebühren und weitere Kosten, die durch oder in Folge der Beherbergung des Kunden entstehen wie beispielsweise auch verursachte Schäden durch den Kunden. Die angebotenen Preise gelten nur für das Gesamtvolumen. Sollten einzelne Teile aus dem Gesamtvolumen storniert oder geändert werden, so behält sich die BEE/PARTMENT GmbH eine Neukalkulation des verbindlichen Umfangs vor.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Zimmer sowie für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltende Preise zu zahlen (Ge- samtpreis). Kann eine konkrete Preisabsprache nicht festgestellt werden, so gelten die im Serviced-Apartment-Haus zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise als vereinbart. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die BEE/PARTMENT GmbH beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der BEE/PARTMENT GmbH ver- auslagt wird.
  2. Alle Preise verstehen sich in Euro.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst. Sofern zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als sechs Monate liegen und sich während dieses Zeitraums die für das Serviced- Apartment- Haus geltenden Preise erhöht haben, kann die BEE/PARTMENT GmbH die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 4% anheben. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach den für das Zimmer für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen führen.
  4. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Rechnungen der BEE/PARTMENT GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 7 Bankarbeitstagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und kann die unverzügliche Zahlung jederzeit vom Kunden verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugsein- tritt muss der Kunde einen pauschalierten Betrag für die entstehenden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der BEE/PARTMENT GmbH keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die BEE/PARTMENT stattdessen auch den Anspruch aus §288 Abs. 5 BGB geltend machen.
  6. Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung sowie die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  1. In begründeten Fällen (z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertrags- umfanges) ist die BEE/PARTMENT GmbH berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
  2. Ferner ist die BEE/PARTMENT GmbH berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, sofern eine solche nicht be- reits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Übernachtungspreis, alle sonstigen vereinbarten Entgelte sowie etwaige bei der Abreise vorhandenen Schäden und Inventarfehl- stände, dem vom Kunden bei dem bei der Buchung angegebenen Zahlungsmittel belastet. Der Kunde ermächtigt die BEE/PARTMENT GmbH sowie dessen Inkassobevollmächtigte hierzu bereits jetzt, alle fällig werdende Beträge an dem vom Kunden, von dem bei Ver- tragsabschluss benannten, vorgelegten oder vom Kunden nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
  4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der BEE/PARTMENT GmbH aufrechnen oder mindern.
  5. Gültige Zahlungsmittel sind Visa Card, Mastercard, PayPal, Klarna, Apple Pay und Google Pay. Zudem wird dem Kunden die Möglichkeit zur Zahlung per Sofortüberweisung eingeräumt. Barzahlungen sind nicht möglich. Für nachträglich entstandenen Gebühren haftet der Kunde.
  6. Im Rahmen des Vertragsschlusses werden durch die BEE/PARTMENT GmbH Daten des Kun- den erhoben. Bei der Buchung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Zur Über- prüfung der Identität im Rahmen des Vertragsschlusses, ist die BEE/PARTMENT GmbH berechtigt, ein gültiges Ausweisdokument des Kunden digital einzufordern. Kann die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden, oder sollte durch andere Wege eine schadhafte Buchung erkannt werden, ist die BEE/PARTMENT GmbH zur Stornierung der Buchung berechtigt. Falls der Kunde einen digitalen Check-In über ein Mobiltelefon wünscht, ist die Angabe einer Telefonnummer verpflichtend.

5. Rücktritt vom Vertrag durch die BEE/PARTMENT GmbH

  1. Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ver- langte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer von der BEE/PARTMENT GmbH ge- setzten angemessenen Nachfrist, nicht fristgemäß geleistet, so ist die BEE/PARTMENT GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus kann die BEE/PARTMENT GmbH Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.
  2. Die BEE/PARTMENT GmbH ist darüber hinaus berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
  • höhere Gewalt oder andere von der BEE/PARTMENT GmbH nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • das Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder Endnutzers) gebucht wurde;
  • die BEE/PARTMENT GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BEE/PARTMENT GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereichs der BEE/PARTMENT GmbH zuzurechnen ist;
  • der Kunde oder der Endnutzer das Zimmer unbefugt einem Dritten überlässt;
  • der Kunde oder der Endnutzer das Zimmer vertragswidrig, z.B. gewerblich oder zu anderen nicht mit der bloßen Übernachtung unmittelbar im Zusammenhang stehenden Zwecke nutzt oder gebraucht;
  •  der Kunde oder der Endnutzer die Ruhe des Serviced-Apartment-Hauses trotz Abmahnung fortgesetzt und nachhaltig stört;
  • sich der Kunde trotz Abmahnung gegenüber Mitarbeitern der BEE/PARTMENT GmbH und/oder Gästen inakzeptabel, insbesondere beleidigend verhält;
  • der Kunde im Übrigen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

3. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch die BEE/PARTMENT GmbH hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die BEE/PARTMENT GmbH hat in diesem Falle den Anspruch auf den vollständigen Buchungspreis. Zudem hat die BEE/PARTMENT GmbH in diesem Fall das Recht, bereits erfolgte oder auch zukünftige Buchungen des Kunden zu stornieren bzw. abzulehnen.

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der BEE/PARTMENT GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, oder wenn die BEE/PARTMENT GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen der BEE/PARTMENT GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Stornierung), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche durch die BEE/PARTMENT GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH ausübt. Nach Ablauf des Termins steht der BEE/PARTMENT GmbH das Recht auf die verein- barte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
  1. Besteht zugunsten des Kunden weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktritts- recht, behält die BEE/PARTMENT GmbH trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die BEE/PARTMENT GmbH muss sich jedoch die Ein- nahmen aus einer anderweitigen Überlassung des Zimmers sowie die ersparten Aufwen- dungen anrechnen lassen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die BEE/PARTMENT GmbH Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, 90 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  2. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt in Textform (E-Mail). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung, ist der Zugang der Erklärung bei der BEE/PARTMENT GmbH.

Definition der Aufenthaltssegmente:

Stornobedingungen:

Einzelbuchungen bis zu 9 Zimmer:

Es gelten folgende allgemeine Stornierungsfristen (in % des ursprünglichen Gesamtpreises), wenn keine individuellen Vereinbarungen vorliegen (für Messen und Events können gesonderte Stornierungsvereinbarungen anfallen):

Zimmer mit Aufenthalt 1 – 2 Nächte

Zimmer mit Aufenthalt 3 – 6 Nächte

Zimmer mit Aufenthalt ab 7 Nächte

bis zum 30. Tag vor Anreise

kostenfrei

kostenfrei

kostenfrei

ab 29. – 10. Tag vor Anreise

kostenfrei

kostenfrei

50%

ab 9. – 7. Tag vor Anreise

kostenfrei

kostenfrei

60%

ab 6. – 3. Tag vor Anreise

kostenfrei

50%

70%

ab 2. Tag vor Anreise

kostenfrei

80%

80%

ab dem 1. Tag vor Anreise bis Anreisetag

kostenfrei bis 18 Uhr am Anreisetag

90%

90%

Gruppenbuchungen ab 10 Zimmer:

Zimmer mit Aufenthalt 1 – 6 Nächte

Zimmer mit Aufenthalt ab 7 Nächte

bis zum 42. Tag vor Anreise

kostenfrei

kostenfrei

ab 41. – 30. Tag vor Anreise

kostenfrei

50%

ab 29. – 14. Tag vor Anreise

kostenfrei

60%

ab 13. – 7. Tag vor Anreise

50%

70%

ab 6. – 2. Tag vor Anreise

70%

80%

ab dem 1. Tag vor Anreise bis Anreisetag

90%

90%

5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies der BEE/PARTMENT GmbH mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

6. Reist der Kunde vorzeitig ab, so ist die BEE/PARTMENT GmbH berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die BEE/PARTMENT GmbH wird in Abzug bringen, was sie sich infolge der Nichtinanspruchnahme ihres Leistungsangebots erspart und was sie durch anderweitige Vermietung der bestellten Zimmer erhalten hat. Eine Ersparnis liegt bezüglich der Beherbergungsleistung nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme, der vom Kunden gebuchten Zimmer vollständig ausgelastet ist und die Zimmer an andere Kunden vermietet werden können. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Kunde.

7. Höhere Gewalt / Corona

1. Höhere Gewalt:

Keine der Vertragsparteien ist haftbar für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kon- trolle liegen und nicht vorhersehbar waren oder verhindert werden konnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, Streiks, behördliche Anordnungen oder andere außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse („Höhere Gewalt“).

2. COVID-19-Auswirkungen:

Im Falle von Einschränkungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Auswirkungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie auftreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lockdowns, Reisebeschränkungen oder Quarantäneanordnungen, werden folgende Re- gelungen angewendet:

  • Buchungsstornierung oder -änderung: Kunden haben das Recht, ihre Buchung kostenlos zu stornieren oder zu ändern, wenn sie aufgrund von COVID-19-Einschränkungen nicht reisen können.
  • Rückerstattung: Im Falle einer Stornierung aufgrund von COVID-19-Einschränkungen wird eine vollständige Rückerstattung gewährt, sofern die Stornierung innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem geplanten Aufenthaltsdatum erfolgt.
  • Verschiebung: Kunden können ihre Buchung ohne zusätzliche Kosten verschieben, wenn sie aufgrund von COVID-19-Einschränkungen nicht zum ursprünglich gebuchten Zeitpunkt reisen können. Die Verschiebung erfolgt je nach Verfügbarkeit des Serviced-Apartment-Hauses.

Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, soweit ein behördlich verhängtes Reise- oder Beherbergungsverbot an dem Standort des Serviced-Apartment-Hauses ausgesprochen wird. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Informationsaustausch:

Im Falle von COVID-19-Fällen innerhalb des Serviced-Apartment-Hauses oder Änderungen der Betriebsbedingungen aufgrund von COVID-19 wird sich die BEE/PARTMENT GmbH bemühen, ihre Kunden so früh wie möglich zu informieren und gemeinsam alternative Lösungen zu finden.

8. Bereitstellung / Übergabe und Rückgabe des Zimmers

  1. Die Überlassung des Zimmers erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Der Kunde hat Anspruch auf ein Zimmer in der von ihm gebuchten Kategorie. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Zimmers, soweit nicht anders vereinbart. Die Wünsche des Kunden werden durch die BEE/PARTMENT GmbH aber bestmöglich berücksichtigt.
  3. Die BEE/PARTMENT GmbH kann dem Kunden bei Zusage bestimmter Zimmer eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies gegenüber dem Kunden zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Zimmer unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Kunden ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Etwaige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der BEE/PARTMENT GmbH.
  4. Das Zimmer steht dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Auf Anfrage und gegen Gebühr kann im Voraus mit der BEE/PARTMENT GmbH eine frühere Anreise ermöglicht werden. Der Kunde muss das Zimmer bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags in Anspruch nehmen. Eine spätere Ankunftszeit kann vereinbart wer- den. Wurde eine spätere Ankunftszeit als 18:00 Uhr nicht vereinbart und hat der Kunde die BEE/PARTMENT GmbH auch nicht bis 18:00 Uhr über den Anreisetag von einer etwaigen Verspätung in Kenntnis gesetzt, so hat die BEE/PARTMENT GmbH das Recht, das gebuchte Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche entstehen. Der BEE/PARTMENT GmbH steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Eine Verpflichtung der BEE/PARTMENT GmbH, das Zimmer anderweitig zu vergeben, besteht jedoch nicht.

5. Am Abreisetag ist das Zimmer sauber, vollständig geräumt und im selben Zustand wie bei der Anreise bis spätestens 11:00 Uhr zurückzugeben.

Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtigt, bei Nichträumung bis zu diesem Zeitpunkt, außer es wurde im Voraus ein Late Check-Out mit der BEE/PARTMENT vereinbart, 25% des vereinbarten Tagespreises in Rechnung zu stellen. Auf Anfrage und gegen Gebühr kann im Vo- raus ein Late Check-Out zugebucht werden. Sollte das angemietete Zimmer nicht bis 15:00 Uhr geräumt sein, ist die BEE/PARTMENT GmbH berechtigt, dem Kunden einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

6. Bei der Abreise hat der Kunde:

  • sämtliche persönliche Gegenstände aus dem Zimmer zu entfernen;
  • alle Fenster zu schließen;
  • alle elektrischen Geräte, außer den Kühlschrank, abzuschalten;
  • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen;
  • alle Schlüssel/Karten und sonst überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel des Zimmers auf den Esstisch zu legen;
  • alle etwaigen gebuchten Zusatzleistungen (Sachmittel) vollständig in den bei Einzug erhaltenen Boxen bereitzustellen.
  1. Die Endreinigung wird durch die BEE/PARTMENT GmbH durchgeführt und nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verunreinigung, die während des Aufenthalts des Kun- den festgestellt werden. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche der BEE/PART- MENT GmbH wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.
  2. Etwaige Beschädigungen im oder am Zimmer, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über das vom Kunden bei der Buchung anzugebende Zahlungsmittel abgerechnet.

9. Gebrauch / Nutzung des Zimmers / Hausordnung

  1. Die BEE/PARTMENT GmbH überlässt dem Kunden das Zimmer ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch. Die Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte, ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die BEE/PARTMENT GmbH nicht gestattet. Die Übernachtung von Besuchern bedarf der vorherigen Zustimmung durch die BEE/PARTMENT GmbH in Textform. Sollte im Nachgang eine Übernachtung eines Besuchers ohne vorherige Zustimmung der BEE/PARTMENT GmbH in Textform festgestellt werden, hat der Kunde zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 50% des Übernachtungspreises zu entrichten.
  2. Eine Tierhaltung ist grundsätzlich nicht erlaubt und darf nur mit vorheriger Zustimmung der BEE/PARTMENT GmbH in Textform erfolgen. Eine Ausnahme von diesem Zustimmungserfordernis bilden stets Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Für das Mitführen der Blinden-, Gehörlosen-, sowie anderen vergleichbaren Servicehunden wird eine Reinigungsgebühr pro Nacht in Rechnung gestellt. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einem Zimmer auf, werden dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 50,00 € pro Hund pro Nacht in Rechnung gestellt. Der Kunde, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist nach Aufforderung gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH zu erbringen.
  3. Alle Zimmer der BEE/PARTMENT GmbH sind Nichtraucherzimmer. Deshalb ist das Rauchen in den Zimmern untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Im Falle eines Verstoßes ist die BEE/PARTMENT GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann die BEE/PARTMENT GmbH Schadenersatz für die gesondert anfallenden Reinigungs- kosten sowie etwaige Umsatzeinbußen aufgrund einer (vorübergehenden) Nichtvermietbarkeit des Zimmers, in Höhe von mind. 250,00 € in Rechnung stellen. Der Kunde haftet für sämtliche Personen, die sich im Zimmer aufhalten. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche der BEE/PARTMENT GmbH bleiben unberührt. Der Kunde wird darauf hinge- wiesen, dass sich im Gebäude Rauchmelder befinden, die direkt mit der Leistelle der Feuerwehr verbunden sind. Für das Auslösen der Brandmeldeanlagen, sei es durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln, haftet der Kunde vollständig.
  4. Sollte in einem Zimmer ein privates Fest veranstaltet werden, kann die BEE/PARTMENT GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von mind. 2.500,00 € zusätzlich zu etwaigen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden in Rechnung stellen.
  1. Innerhalb und außerhalb des Serviced-Apartment-Hauses kann eine Videoüberwachung stattfinden. Ausgenommen davon sind die einzelnen Zimmer und die öffentlichen Sanitärbereiche. Die BEE/PARTMENT GmbH wird die Videoüberwachung allgemein kenntlichmachen und auf Hinweisschildern die erforderlichen Angaben nach der DSGVO bekannt geben. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen der BEE/PARTMENT GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 lt. F DSGVO sowie der Vermeidung und Aufklä- rung etwaiger Straftaten und Sicherung des Hausrechts.
  2. In den Gemeinschaftsräumen stehen dem Kunden Waschmaschinen und Trockner als Ser- vice zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden benutzt. Der Kunde hat die Geräte vor Benutzung gründlich auf Beschädigungen oder Rückstände zu überprüfen und der BEE/PARTMENT GmbH im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Die BEE/PARTMENT GmbH haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, gestohlen, verfärbt, auf andere Weise beschmutzt, eingelaufen oder auf andere Weise beschädigt wurde. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Gäste des Serviced-Apartment-Hauses zu hinterlassen.
  3. Offensichtlich berauschten oder betrunkenen Kunden kann der Zutritt untersagt werden.
  4. Dem Kunden ist es untersagt, illegales Filesharing über den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Internetanschluss zu betreiben. Darunter ist jeder Up- oder Download urheber- rechtlich geschützter Daten in jeglicher Form zu verstehen. Zudem wird dem Kunden das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB) untersagt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die der BEE/PARTMENT GmbH und/oder dem Rechteinhaber durch eine Rechtsverletzung des Kunden entstehen.
  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden, unter Nutzung des Stromnetzes des Zimmers, erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretenen Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Zimmers gehen zu Lasten des Kunden, soweit die BEE/PARTMENT GmbH diese nicht zu vertreten hat.
  2. Die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist einzuhalten.
  3. Bei der Nutzung von Musikinstrumenten, Musikanlagen und Fernsehgeräten ist stets Zimmerlautstärke einzuhalten.
  4. Die Fenster sind bei Regen und Sturm und sonstigen gefährdenden Wettersituationen stets geschlossen zu halten.
  1. Den Sanitäranlagen dürfen zu keiner Zeit Gegenstände zugeführt werden, die eine Verstopfung oder Beschädigung verursachen könnten.
  2. In den Zimmern dürfen keine Brennmaterialien und Brennstoffe, z.B. Benzin, gelagert wer- den.
  3. Hausrat und sonstige Gegenstände dürfen nicht in den Treppenhäusern und in den Gemeinschaftsräumen, in der Tiefgarage und in den Technikräumen abgestellt werden.
  4. Küchenabfälle, Kehricht und sonstiger Unrat gehören in die hierfür bestimmten Müllbehälter. Sie dürfen nicht daneben abgestellt und nicht in das WC oder Spülbecken entsorgt werden. Sperrige Gegenstände sind vor dem Einwerfen in die Müllbehälter zu zerkleinern.

10. Betreten des Zimmers / Reinigung

  1. Die BEE/PARTMENT GmbH, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Zwischenreinigung, Parkplatz, Einkaufsservice, etc.) oder im Rahmen notwendiger Reparaturen jederzeit berechtigt, das Zimmer zu betreten. Die Leistungserbringung oder Reparatur erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Kunden vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Kunden (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges sich vergewissern, dass der Kunde nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
  2. Bei Gefahr in Verzug ist der BEE/PARTMENT GmbH, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
  3. Im Übrigen sind die BEE/PARTMENT GmbH, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Zimmers zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.
  4. Die Zimmer werden regelmäßig gereinigt.
  • Eine Zwischenreinigung der Zimmer erfolgt nach der 3. Nacht bei einem Aufenthalt von 1 bis 6 Nächten.
  • Bei Aufenthalten ab 7 Nächten erfolgt die komplette Reinigung 1x wöchentlich.
  • Das Hinzubuchen einer Zwischenreinigung sowie Handtuch- & Wäschewechsel durch den Kunden ist jederzeit gegen eine Gebühr möglich.

11. Behandlung der Zimmer

1. Für das Zimmer erhält der Kunde bei Einzug einen oder mehrere Haus-/Türschlüssel bzw. Karten sowie ggf. Zutritts- und Zugangsmittel, die bei Abreise der BEE/PARTMENT GmbH vollständig zurückzugeben sind. Sollte ein Schlüssel oder Karte vom Kunden nicht zurück- gegeben werden oder verloren gehen, ist eine Gebühr in Höhe von 80,00 € zu zahlen. Sollte ein höherer Schaden durch die Nichtrückgabe oder den Verlust eintreten, behält sich die BEE/PARTMENT GmbH das Recht zur Geltendmachung weitergehenden Ansprüche vor. Darunter fällt auch ein notwendiger Austausch der gesamten Schlüsselanlage bzw. des gesamten Zugangssystems.

2. Der Kunde hat das Zimmer sowie die Gemeinschaftsräume/-einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Kunde über- mäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten, so dass die vereinbarten wöchentlichen Zimmerreinigungen ohne Weiteres durchgeführt und in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden können. Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtig, dem Kunden Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands, aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung, in voller Höhe in Rechnung zu stellen. So- fern der Kunde auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die BEE/PARTMENT GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherber- gungsvertrages berechtigt.

3. Das Inventar der Zimmer darf nicht entfernt oder mutwillig beschädigt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.

4. In jedem Zimmer ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Zimmer vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Kunde ist verpflichtet, diese Inventarliste unmittelbar nach Anreise auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und der BEE/PARTMENT GmbH etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten, der bei Räumung des Zimmers nicht mehr vorhandenen Gegenstände, hat der Kunde zum jetzigen Zeitwert zu ersetzen.

5. Der Kunde haftet gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden. Die entsprechenden Vorgaben dazu sind der von der BEE/PARTMENT GmbH aufgestellten Hausordnung zu entnehmen.

6. Bei Abwesenheit des Kunden von mehr als zwei Wochen, hat er der BEE/PARTMENT GmbH über seine Abwesenheit zu informieren und alle Wasserzuläufe zu schließen.

7. Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder sich selbst verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen, die der BEE/PARTMENT GmbH aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache oder eingebrachter Sachen entstehen. Dazu gehören auch Kosten, die der BEE/PARTMENT GmbH durch eine fahrlässige Auslösung von Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) entstehen (insbesondere Kosten eines kostenpflichtigen Feuerwehreinsatzes).

12. Pfandrecht

Verweigert der Kunde die Bezahlung des festgelegten Entgelts oder ist er damit im Rück- stand, so steht der BEE/PARTMENT GmbH das gesetzliche Zurückhaltungsrecht sowie das gesetzliche Pfandrecht an dem vom Kunden eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht der BEE/PARTMENT GmbH weiterhin zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstige Auslagen, die für den Kunden gemacht wurden und für Ersatzansprüche jeglicher Art zu. Im Übrigen sind §§ 701 ff. BGB anzuwenden.

13. Laufzeit des Beherbergungsvertrages

  1. Eine Buchung kann ab einem Tag und für höchstens sechs Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung der Miet- zeit durch fortgesetzten Gebrauch ist ausgeschlossen.
  2. Die BEE/PARTMENT GmbH behält sich ausdrücklich das Recht zu Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen oder Neubuchungen vor.

14. Haftung

1. Die Haftung der BEE/PARTMENT GmbH ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die BEE/PARTMENT GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BEE/PARTMENT GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der BEE/PARTMENT GmbH beruhen. Eine Pflichtverletzung der BEE/PARTMENT GmbH steht, die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleicht. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der BEE/PART- MENT GmbH auftreten, wird die BEE/PARTMENT GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

  1. Erkennbare Mängel oder sonstige Schäden im oder am Zimmer oder dessen Einrichtung, sind der BEE/PARTMENT GmbH durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen durch die BEE/PARTMENT GmbH bleibt davon unberührt.
  2. Für vom Kunden eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der § 701 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlang hat, bei der BEE/PARTMENT GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf dessen Anfrage, Risiko und Erstattung der hierfür anfallenden Kosten nachgesandt. Die BEE/PARTMENT GmbH bewahrt die Sachen sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Empfangsberechtigen oder der zuständigen Behörde auf. Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache an die zuständige Behörde ab- zuliefern. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungszeit erwirbt die BEE/PARTMENT GmbH das Eigentum an der Sache, wenn der Empfangsberechtigte weder bekannt geworden ist noch sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Wegen der, der BEE/PARTMENT GmbH zustehenden Aufwendungsersatzansprüche für die Verwahrung und Erhaltung der Sache sowie des BEE/PARTMENT GmbH zustehenden Finderlohns, wird auf die §§ 970, 971 BGB verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 965 ff. BGB bleiben im Übrigen unberührt.
  4. Die BEE/PARTMENT GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, die in den Gepäckschließfächern oder in öffentlich zugänglichen bzw. Gemeinschaftsbereichen untergebracht oder abgestellt sind.
  1. Die Haftung der BEE/PARTMENT GmbH für eingebrachte Sachen ist auf das Hundertfache des Brutto-Logispreises beschränkt, jedoch höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 3.500,00 € und abweichend davon für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag in Höhe von 800,00 €.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf einem Parkplatz des Serviced- Apartment-Hauses, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Sollten auf dem Grundstück des Serviced-Apartment-Hauses abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge abhandenkommen oder beschädigt wer- den, haftet die BEE/PARTMENT GmbH nicht, soweit die BEE/PARTMENT GmbH, ihre gesetz- lichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens vor Verlassen des Grundstücks gegenüber der BEE/PARTMENT GmbH gemeldet und unverzüglich geltend gemacht werden.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens zwei Jahre von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BEE/PARTMENT GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15. Erkrankung oder Tod des Kunden

1. Erkrankt ein Kunde während seines Aufenthaltes, so wird die BEE/PARTMENT GmbH auf Wunsch des Kunden für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird die BEE/PARTMENT GmbH ohne besonderen Wunsch des Kunden die ärztliche Betreuung veranlassen, insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Kunde hierzu selbst nicht in der Lage ist.

2. Solange der Kunde nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen oder entsprechend die Angehörigen des Kunden nicht kontaktiert werden können, wird die BEE/PARTMENT GmbH auf Kosten des Kunden für ärztliche Behandlung sorgen. Der Um- fang dieser Maßnahmen endet jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde wieder selbst Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

3. Die BEE/PARTMENT GmbH hat gegenüber dem Kunden oder bei Todesfall gegen dessen Rechtsnachfolger, Ersatzansprüche für folgende Kosten:

  • offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport sowie Medikamente und Heilbefehle;
  • notwendig gewordene Raumdesinfektion;
  •  unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung sowie für die Desinfektion und/oder Reinigung all dieser Gegenstände;
  • Wiederherstellung von Zimmern, Einrichtungsgegenständen, Böden, etc., die soweit im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall des Kunden verunreinigt oder beschädigt wurden;
  • Zimmermiete, soweit die Zimmer vom Kunden in Anspruch genommen wurden, zuzüglich der Tage der Unverwendbarkeit der Zimmer wegen Desinfektion, Räumung oder ähnlichem;
  • sonstige Schäden, die der BEE/PARTMENT GmbH entstehen.

16. Veranstaltungen

Veranstaltungen (Feiern, Tagungen, etc.) müssen gesondert und in Textform und mit der Zustimmung der BEE/PARTMENT GmbH vereinbart werden. Soweit in der gesonderten Vereinbarung nicht geregelt, gilt folgendes:

1. Die genaue Namensliste aller Teilnehmer für die Zimmerreservierung muss bis spätestens 21 Tage vor Anreise gemeldet werden.

2. Ab 10 Teilnehmer fällt eine Tagespauschale an.

3. Jegliche Art von Live-Musik der Veranstaltung muss vom Kunden bei der GEMA angemeldet werden. Bei Inanspruchnahme von der BEE/PARTMENT GmbH durch die GEMA sind sämtliche Kosten vom Kunden zu erstatten. Musikgruppen, die vom Kunden organisiert werden, müssen im Voraus mit der BEE/PARTMENT GmbH abgestimmt werden.

4. Geplante Raumdekoration ist vorab mit der BEE/PARTMENT GmbH abzustimmen.

5. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die BEE/PARTMENT GmbH nicht gestattet.

6. Bei Veranstaltungen, die länger als 00:00 Uhr gehen, wird für die Betreuung der Veranstaltung von seitens der BEE/PARTMENT GmbH ein Aufpreis in Höhe von 50,00 € pro weitere Stunde pro Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Die Veranstaltung muss spätestens 02:00 Uhr enden.

7. Die BEE/PARTMENT GmbH ist berechtigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb in Gefahr bringt;
  • der Ruf der BEE/PARTMENT GmbH sowie die Sicherheit des Veranstaltungsortes gefährdet ist;
  • eine für die Durchführung der Veranstaltung notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht vorliegt;
  • ein sonstiger, von der Schwere her vergleichbarer, vom Kunden zu vertretender Grund vorliegt oder die BEE/PARTMENT GmbH aufgrund behördlicher und/oder polizeilicher Verfügung die Veranstaltung beenden muss.

Hat der Kunde oder ihm zuzurechnende Teilnehmer der Veranstaltung die Beendigung zu vertreten, so haftet er für alle anfallenden entstandenen Schäden für die BEE/PARTMENT GmbH.

17. Gutscheine

Der Kunde hat die Möglichkeit, Gutscheine bei der BEE/PARTMENT GmbH zu erwerben. Die erworbenen Gutscheine können nur bei der BEE/PARTMENT GmbH oder einem weiteren Be- treiber der BEE/PARTMENT GmbH eingelöst werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden und sind nicht gegen Bargeld auszahlbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die korrekte Angabe der Daten zum Gutschein verantwortlich (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse).

Widerrufsbelehrung: Jede Bestellung eines Gutscheins kann innerhalb von 14 Tagen durch den Besteller ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Besteller ist dabei in der Auswahl der Form des Widerrufs frei (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Der Widerruf kann auch durch Rücksendung des Gutscheins innerhalb der Frist zum Widerruf erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Erklärung bzw. die rechtzeitigte Rücksendung des Gutscheins. Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an die BEE/PARTMENT GmbH mit der Postanschrift: Feringastraße 11, 85774 Unterföhring oder per E-Mail an: info@beepartment.de.

18. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allge- meinen Geschäftsbedingungen für Anmietung von Zimmern, müssen zwingend schriftlich oder in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Serviced-Apartment-Hauses.
  3. Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, München. Die BEE/PARTMENT GmbH kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des jeweiligen Serviced-Apartment-Hauses oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Bei Auslegungsschwierigkeiten soll der deutsche Text dieser mehrsprachigen AGBs der maßgebende sein.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 21.02.2024

BEE/PARTMENT GmbH, Sitz Unterföhring, Amtsgericht München, HRB 268941, Geschäftsführer Eduard Münch